Neues Download: 12 Tipps bei dauerhaft hohem Forderungsbestand im Unternehmen

Unser Schwerpunkt:

Internationales Steuerrecht

Sie denken das deutsche Steuerrecht ist kompliziert? Dies gilt erst recht für das steuerliche Niemandsland zwischen verschiedenen Staaten. Hier entstehen die wirklich schwierigen Steuerprobleme, aber auch ungeahnte Chancen. Deshalb setzen wir als Fachberater für Internationales Steuerrecht über das deutsche Steuerrecht hinaus in allen Fragen des Außensteuerrechts einen Schwerpunkt. Wir beantworten Ihnen all die steuerlichen Fragen, die Ihre internationalen Aktivitäten mit sich bringen. Dies betrifft zum Beispiel:

 

  • Exporte in die EU und in Drittländer

  • Sonstige Leistungen über die Grenze - mit/ ohne Ust

  • Importe aus der EU und aus Drittländern

  • Internationale Verrechnungspreise

  • Vorsteuervergütungsanträge

  • Steueroptimierung über die Grenze

  • Vermeidung von Doppelbesteuerung

  • Wegzugsbesteuerung laut Außensteuergesetz

  • Unternehmen mit Tochterfirmen oder Betriebsstätten im Ausland

  • Deutsche Tochterunternehmen von ausländischen Gesellschaften

  • Betriebsstätten ausländischer Firmen im Inland

  • Steuerinländer mit ausländischen Einkünften

  • Steuerausländer mit inländischen Einkünften

  • Steuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige

  • Lohnabrechnungen für ausländische Arbeitgeber von Arbeitnehmern im Inland

  • Erstellung von Buchführung und Jahresabschlüssen nach US-GAAP oder IAS bzw. IFRS

  • Erstellung von Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für englische Limited mit Sitz in Deutschland

  • Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen

 

Selbstverständlich führen wir auf Ihren Wunsch Telefonate, Korrespondenz, Beratungen und Telefonkonferenzen in englischer Sprache. Wir berichten in englischer Sprache an Sie oder an Ihr internationales Mutterunternehmen.

Für unsere Mandanten im Ausland ist es ein besonderer Vorteil, dass wir unsere Leistungen auch online, bzw. telefonisch anbieten (natürlich auch per Konferenzschaltung).